Allgemeine Mandatsbedingungen

Allgemeine Mandatsbedingungen

Rechtsanwalt Dr. Kay Jacobsen

Kurfürstendamm 212, 10719 Berlin

Die Bearbeitung von Aufträgen, die Rechtsanwalt Dr. Jacobsen erteilt wurden, erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden allgemeinen Mandatsbedingungen:

1.     Gebührenhinweis

Die für die anwaltliche Tätigkeit zu erhebenden Gebühren richten sich nicht nach Betragsrahmen oder Festgebühren sondern nach dem Gegenstandswert. Etwas anders gilt, wenn eine hiervon abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde. Der Mandant ist vor Übernahme des Auftrages hierauf hingewiesen worden.

2.     Gegenstand der Rechtsberatung

Die Rechtsberatung von Rechtsanwalt Dr. Jacobsen bezieht sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenstand des Mandatsvertrages ist nicht die steuerliche Beratung. Steuerliche Fragen und Auswirkungen hat der Mandant durch fachkundige Dritte (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc.) auf eigen Verantwortung prüfen zu lassen.

Rechtsanwalt Dr. Jacobsen ist berechtigt, zur Bearbeitung des Mandats Mitarbeiter, so z.B. andere Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte und sonstige fachkundige Dritte heranzuziehen. Sofern dadurch zusätzliche Kosten entstehen, verpflichten sich Rechtsanwalt Dr. Jacobsen, zuvor die Zustimmung des Mandanten einzuholen.

3.     Pflichten von Rechtsanwalt Dr. Jacobsen

3.1 Rechtliche Prüfung

Rechtsanwalt Dr. Jacobsen wird die Rechtssache des Mandanten sorgfältig prüfen, ihn über das Ergebnis der Prüfung unterrichten und gegenüber Dritten die Interessen des Mandanten im jeweils beauftragten Umfang rechtlich vertreten.

3.2 Verschwiegenheit

Rechtsanwalt Dr. Jacobsen ist zur Verschwiegenheit berechtigt und verpflichtet. Das Recht und die Pflicht zur Verschwiegenheit beziehen sich auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufes bekannt geworden ist, und bestehen nach Beendigung des Mandats fort.

Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt nicht, soweit die Berufsordnung oder andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zulassen oder die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis oder die Verteidigung von Rechtsanwalt Dr. Jacobsen in eigener Sache die Offenbarung erfordern.

Rechtsanwalt Dr. Jacobsen hat Mitarbeiter und alle sonstigen Personen, die bei beruflichen Tätigkeit mitwirken, ausdrücklich zur Verschwiegenheit verpflichtet.

3.3 Verwahrung von Geldern

Fremdgelder und sonstige Vermögenswerte, insbesondere Wertpapiere und andere geldwerte Urkunden, werden vorbehaltlich Ziffer 8 unverzüglich an den Berechtigten weitergeleitet. Solange dies nicht möglich ist, sind Fremdgelder auf Anderkonten zu verwalten

3.4 Datenschutz

Dr. Jacobsen wird alle verhältnismäßigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Verlust und Zugriffe unbefugter Dritter auf Daten des Mandanten treffen und laufend dem jeweils bewährten Stand der Technik anpassen.

4.     Pflichten des Mandanten

Eine erfolgreiche Mandatsbearbeitung ist nur bei Beachtung der folgenden Obliegenheiten gewährleistet:

4.1 Umfassende Information

Der Mandant wird Rechtsanwalt Dr. Jacobsen über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und ihm sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Der Mandant wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit Rechtsanwalt Dr. Jacobsen mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten Kontakt aufnehmen.

4.2 Vorsorge bei Abwesenheit und Adressänderung

Der Mandant wird die Rechtsanwalt Dr. Jacobsen unterrichten, wenn er seine Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse etc. wechselt oder über längere Zeit wegen Urlaubs oder aus anderen Gründen nicht erreichbar ist.

4.3 Sorgfältige Prüfung von Schreiben
des Rechtsanwalts Dr. Jacobsen

Der Mandant wird die ihm von Rechtsanwalt Dr. Jacobsen übermittelten Schreiben und Schriftsätze sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.

4.4 Rechtsschutzversicherung

Soweit Rechtsanwalt Dr. Jacobsen auch beauftragt sind, den Schriftwechsel mit der Rechtsschutzversicherung zu führen, wird dieser von der Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung ausdrücklich befreit. In diesem Fall versichert der Mandant, dass der Versicherungsvertrag mit der Rechtsschutzversicherung weiterhin besteht, keine Beitragsrückstände bestehen und in gleicher Angelegenheit keine anderen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte beauftragt sind.

Der Mandant ist dahingehend unterrichtet worden, dass die Einholung der Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung und die in diesen Zusammenhang geführte Korrespondenz eine separate Angelegenheit im Sinn des § 17 RVG darstellt, die gesondert zu vergüten ist. Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und werden nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

5.     Speicherung und Verarbeitung von Daten des Mandanten

Wegen aller Fragen im Zusammenhang mit der Erhebung, Speicherung und Verwendung personenbezogener Daten wird auf die Hinweise zur Datenverarbeitung/Datenschutzerklärung verwiesen.

6.     Unterrichtung des Mandanten per Fax

Soweit der Mandant Rechtsanwalt Dr. Jacobsen einen Faxanschluss mitteilt, erklärt er sich damit bis auf Widerruf oder ausdrückliche anderweitige Weisung einverstanden, dass Rechtsanwalt Dr. Jacobsen ihm ohne Einschränkungen über dieses Fax mandatsbezogene Informationen zusenden. Der Mandant sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf das Faxgerät haben und dass er Faxeingänge regelmäßig überprüft. Der Mandant ist verpflichtet, Rechtsanwalt Dr. Jacobsen darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa das Faxgerät nur unregelmäßig auf Faxeingänge überprüft wird oder Faxeinsendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden.

7.     Unterrichtung des Mandanten per E-Mail

Soweit der Mandant Rechtsanwalt Dr. Jacobsen eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt er jederzeit widerruflich ein, dass Rechtsanwalt Dr. Jacobsen ihm ohne Einschränkungen per E-Mail mandatsbezogene Informationen zusenden kann. Im Übrigen gilt Ziff. 6 entsprechend. Dem Mandanten ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Soweit der Mandant zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies Rechtsanwalt Dr. Jacobsen mit. 

Der Mandant wurde darauf hingewiesen, dass E-Mails auch dann in den Spam-Ordner verschoben werden können, wenn sie von seriösen Absendern stammen. Er wird daher auch diesen Ordner regelmäßig auf Eingänge prüfen und die Einstellungen seines E-Mail Programms anpassen.

8.     Zahlungspflicht des Mandanten; Abtretung; Kostenerstattung

Der Mandant ist verpflichtet, auf Anforderung von Rechtsanwalt Dr. Jacobsen einen angemessenen Vorschuss und nach Beendigung des Mandats die vollständige Vergütung an Rechtsanwalt Dr. Jacobsen zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn Kostenerstattungsansprüche gegen Rechtsschutzversicherung, Gegenseite oder Dritte bestehen. Der Mandant tritt sämtliche Ansprüche auf Kostenerstattung durch die Gegenseite, Rechtsschutzversicherung oder sonstige Dritte in Höhe der Honorarforderung von Rechtsanwalt Dr. Jacobsen hiermit an diesen ab. Dieser nimmt die Abtretung an.

Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten außergerichtlich sowie in der ersten Instanz kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren oder sonstiger Kosten besteht. In solchen Verfahren trägt unabhängig vom Ausgang jede Partei ihre Kosten selbst. Dies gilt grundsätzlich auch für Kosten in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

9.     Aktenaufbewahrung und Vernichtung

Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass Handakten des Rechtsanwalts bis auf die Kostenakte und etwaige Titel nach Ablauf von sechs Jahren nach Beendigung des Mandats (§ 50 Abs. 2 S. 1 BRAO) vernichtet werden, sofern der Mandant diese Akten nicht in der Kanzlei von Rechtsanwalt Dr. Jacobsen vorher abholt. Im Übrigen gilt § 50 Abs. 2 S. 2 BRAO.

10.  Hinweise nach VSBG und ODR-Verordnung

Der Mandant wurde nach § 36 VSBG darauf hingewiesen, dass für Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, 10787 Berlin, www.s-d-r.org, zuständig ist. Rechtsanwalt Dr. Jacobsen ist grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen.

Bei Dienstleistungsverträgen, die online zustande kommen, besteht die Möglichkeit der Streitschlichtung auf der Online-Streitbeilegungsplatform (OS Plattform) der EU.

11.  Schlussbestimmungen

Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Rechtswirksamkeit der anderen Vertragsteile nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht.

Wegen der Erfassung, Speicherung und Verarbeitung meiner Daten im Rahmen der Mandatsbearbeitung wird auf die gesonderte Datenschutzerklärung hingewiesen.