
Erstinformation für neue Mandanten
Rechtsanwalt Dr. Kay Jacobsen
teilt vor Beginn eines Mandatsverhältnisses folgende Informationen mit:
Familien- und Vornamen
Rechtsanwalt Dr. Kay Jacobsen
Kontakt
Dr. Kay Jacobsen,
c/o Ignor & Partner GbR,
Kurfürstendamm 212
10719 Berlin
Telefon: + 49 (0) 30 76 77 51-0 (Zentrale) oder +49 (0) 30 851 58 33 (direkt)
Mobilphone: +49 (0) 171 74 44 38 4
Telefax: + 49 (0)76 77 51-11
E-Mail: kj@dr-kay-jacobsen.de
Berufsbezeichnung und zuständige Kammern
Dr. Kay Jacobsen ist nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin
info@rak-berlin.de
www.rak-berlin.de
Allgemeine Mandatsbedingungen
Der Text der Allgemeinen Mandatsbedingungen ist auf der Website www.dr-kay-jacobsen.de verfügbar oder als Ausdruck in der Praxis.
Berufshaftpflichtversicherung
Dr. Kay Jacobsen ist gemäß gesetzlicher Verpflichtung zur Deckung der sich aus ihrer Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden versichert. Der Versicherer ist:
HDI Versicherungs AG, HDI Platz 1, 30659 Hannover Policennr. V-083-291-433-1
Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich auf das gesamte EU-Gebiet und die Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
Vergütung
Zur Vergütung für die Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Kay Jacobsen wird auf Folgendes hingewiesen:
- Für eine Erstberatung die keine weiteren rechtlichen Schritte umfasst, wird ein Betrag von 250,00 € EUR zzgl. 19 % MwSt. berechnet.
- Für die außergerichtliche und die gerichtliche Vertretung gilt nicht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sondern es wird gemäß dem vom Rechtsanwalt nachzuweisenden Zeitaufwand der Betrag auf der Basis eines Stundensatzes von 300,00 € EUR zzgl. 19 % MwSt. minutengenau berechnet. Dies gilt nur insoweit als dass die gesetzlichen Gebühren nach RVG die nach Zeitaufwand angefallene Vergütung nicht überschreiten. Sind die nach RVG berechneten Gebühren, höher finden diese Anwendung.
- Für die außergerichtliche und die gerichtliche Vertretung gilt das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vom 01.08.2013 (RVG). Es wird daher darauf hingewiesen, dass sich in der beabsichtigten Rechtsangelegenheit die Höhe der Anwaltsvergütung grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften des RVG und einem sich aus dieser Angelegenheit ergebenden Gegenstandswert richtet. Mehrwertsteuer, Postgebühren und Reisekosten sind zusätzlich zu entrichten.